Samstag, 16. November 2024

Böse Überraschungen vermeiden

Ratgeber Auto: Fünf Mythen rund um den Verkauf eines privaten Fahrzeugs

Wer sein gebrauchtes Auto privat verkauft, ist
keineswegs von jeglichen Verpflichtungen befreit.
Foto: djd/wirkaufendeinauto.de
(djd). Beim Privatverkauf eines Autos kann es schnell zu bösen Überraschungen kommen, denn auch Privatpersonen sind nicht automatisch von jeglichen Verpflichtungen befreit. Hier sind fünf häufig vorkommende Irrtümer:

Mythos 1: Mängel am Fahrzeug kann man verschweigen, wenn sie nicht offensichtlich sind.

"Das ist falsch", erklärt Hamza Saber, Geschäftsführer der Serviceplattform wirkaufendeinauto.de. Tatsächlich können arglistig verschwiegene Mängel auch beim Privatverkauf reklamiert werden. Bagatellschäden, kleine Beulen oder Kratzer, die offensichtlich sind, fallen aber nicht darunter.

Mythos 2: Reparaturen steigern den Wert des Autos.

Auch diese Behauptung ist nicht korrekt: Tatsächlich führen Reparaturen höchstens zu einem Werterhalt des Autos. "Vor einer Reparatur gilt es daher abzuwägen, ob sich diese bei einem Verkauf rechnet", so Hamza Saber.

Mythos 3: "Gekauft wie gesehen" schließt automatisch eine Sachmängelhaftung aus.

Tatsächlich wird eine Privatperson von der Gewährleistung nur dann befreit, wenn dies vertraglich festgehalten wird. Der Satz: "Gekauft wie gesehen" schließt lediglich offensichtliche Mängel aus. "Um sich beim Privatverkauf komplett abzusichern, ist eine Klausel des Ausschlusses einer Sachmängelhaftung zwingend notwendig", lautet der Tipp von Saber.

Mythos 4: Bei einer Probefahrt haftet immer der Fahrer und nicht der Halter.

Auch diese Aussage trifft nicht zu. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel den Schaden des Fahrzeugs. Wer diese nicht hat, muss den potenziellen Käufer darüber aufklären. Ansonsten bleibt der Besitzer gegebenenfalls auf dem Schaden sitzen. Auch ist im Vorfeld mit der Versicherung zu klären, ob diese Probefahrten abdeckt. Hamza Saber rät, bei einem Privatverkauf vor der Probefahrt eine schriftliche Vereinbarung zur Übernahme der Kosten bei einem Unfall abzuschließen.

Mythos 5: Für Unfälle nach Abschluss des Kaufvertrags haftet die Versicherung des neuen Eigentümers.

Dies ist ebenfalls nicht uneingeschränkt richtig. Wer sein Auto privat verkauft hat, ist dennoch nicht vollständig aus der Verantwortung. Selbst wenn der Verkäufer den Wagen bei der Zulassungsstelle abgemeldet hat, besteht weiterhin eine Nachhaftung. "Diese dauert so lange, bis der Käufer das Fahrzeug an- oder ummeldet, aber maximal einen Monat", so Saber. Wer die Vorteile eines Privatverkaufs nutzen möchte, ohne sich dabei Stress oder möglichen Risiken auszusetzen, der kann sich auch professionelle Unterstützung für den Privatverkauf suchen: Das Auto wird dabei von Experten privat vermarktet und verkauft. Der Service-Anbieter wirkaufendeinauto.de bietet hierfür beispielsweise einen eigenen Service, die Privat-Vermittlung.

Mittwoch, 16. Oktober 2024

Beim Scheibentausch auf Experten vertrauen

Die Frontkamera muss nach einem Tausch neu kalibriert werden

Damit die Kamera in der Frontscheibe korrekte
Informationen liefert, muss sie exakt eingestellt sein -
wichtig ist dies etwa nach einem Scheibentausch.
Foto: djd/www.carglass.de/Timo Roth
(djd). Fahrerassistenzsysteme sind in modernen Autos schon fast zum Standard geworden. Sie helfen uns dabei, jederzeit in der Fahrspur zu bleiben, den Abstand zum Vordermann zu halten oder in kritischen Situationen so schnell wie möglich zu reagieren. Auch die automatische Erkennung von Verkehrsschildern ist bereits weit verbreitet. Sicherheit fährt schließlich vor - und stellt für drei von vier deutschen Autofahrern das wichtigste Kriterium rund um den fahrbaren Untersatz dar. Allerdings weiß nur etwa jeder Zweite, dass mehrere Fahrerassistenzsysteme über eine Kamera funktionieren, die an der Windschutzscheibe montiert ist. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts respondi im Auftrag von Carglass. Das Unwissen kann riskante Folgen haben. Wenn ein Austausch der Frontscheibe erfolgt, muss zwingend auch die Kamera neu kalibriert werden - andernfalls liefert sie womöglich falsche Informationen.

Notwendigkeit der Kalibrierung ist vielen unklar

Das Auge des Autos in Form einer Kamera erfasst laufend Informationen, die dann von den Fahrerassistenzsystemen verarbeitet werden können. Viele Neuwagen verfügen bereits über diese Ausstattung - abhängig vom jeweiligen Fahrzeugsegment. Während unter Fahrern der Kompaktklasse nur jeder Zehnte angibt, eine Kamera zu besitzen, liegt die Quote laut Umfrage in der Mittelklasse bei etwa einem Fünftel (20,3 Prozent). Bei SUVs sind es sogar fast ein Drittel (29 Prozent). Unabhängig davon, um welches ein Auto es sich handelt, haben alle eines gemeinsam: Ist eine Frontkamera an Bord, ist diese nach einem Scheibentausch zu kalibrieren. Immerhin mehr als die Hälfte (55 Prozent) aller befragten Autofahrer können sich unter dem Begriff Kalibrierung etwas vorstellen. Aber 4,1 Prozent verbinden damit etwas anderes - und 40,9 Prozent haben keine Vorstellung, was damit gemeint ist.

Geringe Abweichung mit riskanten Folgen

Dabei ist die fachgerechte Kalibrierung nach einem Scheibentausch unerlässlich für die korrekte Funktionsweise der Fahrerassistenzsysteme. Kunden erhalten daher etwa bei Carglass schon jetzt bei jedem Scheibentausch einen schriftlichen Nachweis der erfolgreichen Kalibrierung. Er liefert im Falle eines Unfalls ein wertvolles Indiz, um falsch eingestellte Fahrerassistenzsysteme als Ursache auszuschließen.

Freitag, 20. September 2024

Sonne im Tank

Elektroautos unter einem Carport mit Solarzellen umweltfreundlich aufladen

Stellplatz und Elektrotankstelle in einem: Carportdächer
mit integrierten Solarzellen bieten einen doppelten Nutzen.
Foto: djd/www.solarcarporte.de
(djd). Elektroautos kommen in Deutschland zunehmend in Fahrt. Mit 63.300 zugelassenen Stromern wurde in 2019 ein neuer Rekordwert erzielt, berichtet das Kraftfahrtbundesamt. Das steigende Bewusstsein für Umwelt- und Klimaschutz dürfte bei dieser Entwicklung ebenso eine Rolle spielen wie die Zuschüsse für den Kauf eines E-Autos. Seit Jahresbeginn 2020 zahlt der Staat nochmals mehr Geld: 6.000 Euro beträgt der Zuschuss bei einem Listenpreis des Neuwagens bis 40.000 Euro, darüber gibt es immerhin noch 5.000 Euro. Vor dem Kauf ist allerdings eine grundlegende Frage zu beantworten: Wo kann das E-Auto unkompliziert und sicher aufgeladen werden? Praktisch ist das Aufladen über Nacht, etwa unter dem heimischen Carport.

Ökostrom direkt vom Dach

Wirklich emissionsfrei und umweltfreundlich ist der alternative Antrieb nur, wenn die Energie zum Aufladen der Batterie aus erneuerbaren Quellen stammt. Gute Möglichkeiten dafür bietet heutige Solartechnik, sie arbeitet zuverlässig und effizient. Besonders kostengünstig ist es, die Sonnenenergie selbst zu produzieren, etwa indem man das Carportdach mit Solarzellen als privates Mini-Kraftwerk nutzt. Auf diese Weise amortisiert sich der neue Carport mit der Zeit von ganz alleine. Die Systemlösungen zum Beispiel der Solarterrassen & Carportwerk GmbH beinhalten alle dafür notwendigen Komponenten für den Aufbau und Betrieb. Die solide Konstruktion entweder aus Holz oder Aluminium sorgt für hohe Stabilität und Langlebigkeit. Größe, Farbe und Design des neuen Carports lassen sich individuell passend auswählen.

Auftanken an der eigenen E-Tankstelle

Für umweltfreundlichen Solarstrom sorgen die Kollektoren nicht nur bei strahlendem Sonnenschein. Auch an bewölkten Tagen reicht das Tageslicht zur Energieproduktion aus. Empfehlenswert ist ein Energiespeicher, um den selbst gewonnenen Ökostrom tagsüber zu sammeln und nachts dann zum Auftanken des Elektroautos zu nutzen. Dafür ist zusätzlich eine sogenannte Wallbox notwendig, an die das Fahrzeug angeschlossen wird. Unter www.solarcarporte.de gibt es mehr Informationen, eine Kontaktmöglichkeit und einen Online-Konfigurator für die individuelle Planung des Carports. Die Dachkonstruktion ist nicht nur für den Autostellplatz geeignet, auch Terrassenflächen lassen sich mit Solardächern neu gestalten. Somit erhält das Freiluftwohnzimmer einen stabilen Wetterschutz sowie Schattenspender und wird gleichzeitig zur Quelle für klimaneutrale Energie.

Montag, 12. August 2024

Augen auf beim Reifenkauf

Sicher unterwegs mit jahreszeitlich angepasster Bereifung

Wer stets sicher unterwegs sein will, rollt auf
Sommerreifen durch die heiße Jahreszeit.
Foto: djd/Toyo Tire Deutschland
(djd). Von O bis O (Ostern bis Oktober) ist die Zeit für Sommerreifen, so eine bekannte Faustregel. Doch viele Autofahrer fragen sich: Brauche ich Sommerreifen wirklich noch? Was sollte beim Reifenkauf beachtet werden? Ob und wann ein Wechsel sinnvoll ist, verrät ein Blick auf so manche Mythen, die es rund um den Reifenwechsel gibt.

Mythos 1: Mit guten Winterreifen kann man durch den Sommer fahren

Untersuchungen zeigen, dass Winterreifen im Sommer häufig längere Bremswege haben. "Das liegt an der speziellen und weichen Gummimischung von Winterreifen", erklärt Mike Rignall, Marketing Manager von Toyo Tire Europe. Sommerreifen bieten hingegen beispielsweise bei Regen und hohen Asphalttemperaturen bessere Aquaplaning-Eigenschaften und mehr Fahrstabilität. Wer sicher unterwegs sein will, sollte dem Credo des Deutschen Verkehrssicherheitsrats folgen: "Winterreifen im Winter, Sommerreifen im Sommer."

Mythos 2: Es müssen immer Premium-Reifen sein

Aktuelle Reifentests wie der des Auto Club Europa (ACE) zeigen eindrücklich, dass auch Reifen aus dem mittleren Preissegment hervorragende Leistungen erbringen und ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Wer sportlich in den Sommer einsteigen will, kann zum Beispiel unter www.toyo.de einen Blick auf den vom ACE als "empfehlenswert" beurteilten Toyo Tires Proxes Sport werfen.

Mythos 3: Die Sommerreifen vom letzten Jahr können ohne Probleme neu aufgezogen werden

Prüfen geht über Ausprobieren - und Unwissenheit birgt die größte Gefahr. Mike Rignall empfiehlt: "Reifen sollten vor jedem Wechsel auf ihre Einsatzfähigkeit geprüft werden." Die wichtigsten Kriterien seien dabei: Profiltiefe, Reifenalter und Schäden. "Die Experten im Fachhandel sind dafür die richtigen Ansprechpartner."

Mythos 4: Reifen sind doch sowieso alle gleich

Schwarz und rund: Auf den ersten Blick wirkt es so, als gäbe es keine großen Unterschiede zwischen den Reifen verschiedener Fabrikate. Umso mehr empfiehlt es sich, bei der Auswahl der Reifen achtsam vorzugehen und auf unabhängige Tests von Prüfgesellschaften oder Automobilklubs zu achten. Diese zeigen erhebliche Unterschiede bei den unterschiedlichen Leistungsmerkmalen auf und küren häufig auch einen Preis-Leistungssieger, der in der Regel eine gute Wahl ist.

Freitag, 19. Juli 2024

Was tun bei einem Unfall mit Mietwagen?

Ratgeber Recht: Beim Crash mit einem Leihwagen gibt es einige Besonderheiten

Wer mit dem Mietwagen in einen Unfall verwickelt
ist, sollte grundsätzlich die Polizei informieren,
danach die Mietwagengesellschaft und dann die
eigene Versicherung.
Foto: djd/Roland-Rechtsschutz-Versicherungs-AG/Paolese
- stock.adobe.com
(djd). Bei einem Unfall mit einem Mietwagen läuft zunächst vieles wie gewohnt: Die Unfallstelle muss abgesichert werden, gegebenenfalls ist Erste Hilfe zu leisten und falls nötig der Notruf zu alarmieren. Danach sollte die Polizei informiert werden, damit sie den Unfall aufnehmen kann. "Ansonsten kann man sich schnell dem Vorwurf der Verkehrsunfallflucht ausgesetzt sehen", warnt Roland-Partneranwalt Henning Meyersrenken von der Kölner Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz. Das gelte im Falle eines Mietwagens im Übrigen auch für leichtere Unfälle wie etwa Parkschäden oder den Kontakt mit einer Laterne.

Im Anschluss ist die Autovermietung über den Unfall zu informieren, mit ihr wird das weitere Vorgehen besprochen. "Zudem sollte man zeitnah die eigene Versicherung kontaktieren", rät Meyersrenken. Tue man dies nicht, sei dies eine Obliegenheitspflichtverletzung, die im schlimmsten Fall zur Verweigerung der Schadensregulierung durch die Versicherung führe.

Haftpflicht auch bei Mietwagen vorgeschrieben

Für jedes Auto innerhalb Europas ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, also auch für einen Mietwagen. Damit sind alle Schäden abgedeckt, die man mit dem Fahrzeug bei anderen Personen oder an Gegenständen verursacht. Diese Versicherung ist automatisch im Mietwagenangebot enthalten. Ist der Unfallgegner Schuld am Unfall, greift automatisch dessen Haftpflicht.
Für einen Leihwagen kann zusätzlich eine Kasko abgeschlossen werden. Bei einer Teilkasko sind nur Schäden versichert, die durch Außeneinwirkung am Leihwagen entstehen, etwa Diebstahl, Hagel oder Vandalismus. Mit einer Vollkaskoversicherung sind alle Schäden versichert, die durch einen Unfall am Leihwagen entstehen. Hier lässt sich eine Selbstbeteiligung festlegen.

Versicherung nicht doppelt abschließen

Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass eine Versicherung nicht doppelt abgeschlossen wird. Wer etwa den Leihwagen über ein Vergleichsportal gebucht und dabei bereits ein Versicherungspaket abgeschlossen hat, kann auf Zusatzversicherungen bei der Autovermietung verzichten. "Bei grob fahrlässigem Verhalten, also etwa bei betrunkenem Fahren, entfällt automatisch jeder Versicherungsschutz. Dies ist auch der Fall, wenn von einem vorsätzlichen Verhalten ausgegangen werden muss", erklärt Henning Meyersrenken. Zwar zahle die Haftpflicht zunächst den Schaden des Dritten, sie wird den Fahrer danach aber dafür in Regress nehmen." Für die vielen Carsharing-Angebote in Deutschland gibt es im Übrigen unterschiedliche Versicherungslösungen, unter www.roland-rechtsschutz.de/blog kann man sich über die Details informieren.

Sonntag, 23. Juni 2024

Automatisiertes Fahren: 3 Technologien für die exakte Lokalisierung

Wo bin ich gerade, wohin fahre ich? Ohne eine exakte Lokalisierung ist ein automatisiertes Fahren  nicht vorstellbar. Wir stellen 3 Technologien vor.

Beim automatisierten Fahren werden verschiedene
Technologien genutzt, um jederzeit eine exakte
Positionsbestimmung des Fahrzeugs zu ermöglichen.
Foto: djd/Bosch/Getty
(djd). Das Automobil der Zukunft fährt vollautomatisiert. Erprobungen befinden sich in vollem Gange, in wenigen Jahren wollen Hersteller die ersten komplett selbstfahrenden Fahrzeuge vorstellen. Wichtig für das automatisierte Fahren ist eine exakte Lokalisierung, für deren Realisierung verschiedene Technologien ineinandergreifen. "Nur die Kombination aus Hardware, Software und Services führt zu sicheren, automatisierten Fahren", sagt Gerhard Steiger, Vorsitzender des Bosch-Geschäftsbereichs Chassis Systems Control. Wir stellen drei wichtige Lokalisierungs-Technologien vor.

1. Straßensignatur: Umfeldsensorik zur Orientierung beim automatisierten Fahren

Um selbstständig und sicher fahren zu können, müssen automatisierte Fahrzeuge die Umgebung immer im Blick behalten. Die sogenannte Straßensignatur hilft bei der Lokalisierung von selbstfahrenden Autos. Dabei erfassen Video- und Radarsensoren des Autos unterwegs stationäre Merkmale auf und neben der Straße - zum Beispiel Spurmarkierungen, Verkehrsschilder und Leitplanken. Über ein Kommunikationsmodul im Auto gelangen die Informationen in die Cloud. Dort wird die sogenannte Straßensignatur, eine eigenständige Kartenebene, erstellt und laufend aktualisiert. Sie dient als Referenz zur Positionsbestimmung. Ein automatisiert fahrendes Auto erfasst seinerseits die Straßenmerkmale und vergleicht, ob die von ihm erkannten Verkehrsschilder oder Leitplanken mit den in der Karte hinterlegten übereinstimmen. Dies erlaubt es den Fahrzeugen, sich selbst dezimetergenau in der Fahrspur zu lokalisieren.

2. Positionsbestimmung per Satellit fürs automatisierte Fahren

Wichtige Daten liefern auch die Signale des Globalen Navigationssatellitensystems (GNSS), um die absolute Position eines automatisierten Autos zu ermitteln. Allerdings sind dabei gewisse Ungenauigkeiten zu beachten: GNSS-Satelliten fliegen in einer Entfernung von 25.000 Kilometern und mit einer Geschwindigkeit von 4.000 Metern pro Sekunde um die Erde. Ihre Signale werden durch Wolkenschichten verfälscht. Die Genauigkeit reicht zwar für heutige Navigationssysteme, aber nicht für das autonome Fahren. Mithilfe eines Korrekturservice, der unter anderem aus einem Netzwerk von exakt vermessenen Referenzstationen auf der Erde und einem Datenverarbeitungszentrum besteht, können die Ungenauigkeiten korrigiert werden.
Die GNSS-Positionssignale, Korrekturdaten, Informationen der Inertialsensorik und weiterer Sensoren sowie Software kommen im eigens entwickelten Bewegungs- und Positionssensor von Bosch [https://www.bosch-mobility-solutions.de/de/produkte-und-services/pkw-und-leichte-nutzfahrzeuge/automatisiertes-fahren/lokalisierung-für-das-automatisierte-fahren/] zusammen und ermöglichen die hochgenaue Positionsbestimmung, auf die ein automatisiertes Fahrzeug angewiesen ist.

3. Inertialsensorik

Die sogenannte Inertialsensorik - vergleichbar mit dem menschlichen Gleichgewichtsorgan - kommt zum Einsatz, wenn die Satellitenverbindung ausfällt, weil beispielsweise das Auto in einen Tunnel einfährt. So wie sich Menschen mit ihrem Tast- und Gleichgewichtssinn fortbewegen können, weiß die Sensorik ganz genau, wohin und wie schnell sich das Fahrzeug bewegt. In dieser Situation können die Drehraten- und Beschleunigungssensoren sowie die Signale der Raddrehzahlfühler und des Lenkwinkels einige Sekunden lang die Bewegungsrichtung weiterverfolgen. Ist die Satellitenverbindung länger unterbrochen, steht dem selbstfahrenden Auto die Straßensignatur zur Verfügung.

Sonntag, 12. Mai 2024

Verkehrsrecht & Automobilclubs: Nicht immer gilt die kostenlose Abschlepphilfe

Bei unzulässigem Verhalten verfällt das Angebot

Nicht immer übernimmt der Automobilclub
die Abschleppkosten.
Foto: dtd/thx
(dtd). Die kostenlose Abschlepphilfe gehört zu den beliebten Services, die Automobilclubs ihren Mitgliedern anbieten. Allerdings kann man sich nicht immer darauf verlassen. Vor allem dann nicht, wenn Alkohol im Spiel ist.

Unfälle können jederzeit und überall passieren. Sie sind immer ein Drama. Wer damit konfrontiert wird, freut sich üblicherweise über jede Dienstleistung, die ein Automobilclub für solche Fälle anbietet. Allerdings gelten diese nicht für jeden Fall - wie bei unerlaubtem Alkoholkonsum. Ein Beispiel dafür ist eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom Februar 2016, das vom Deutschen Anwaltsverein publiziert wurde.

Was war geschehen? Ein Mitglied eines großen deutschen Automobilclubs hatte einige alkoholisierte Drinks zu viel getrunken und war mit 1,41 Promille im Blut zu schnell unterwegs. Er kam von der Fahrbahn ab und stieß mit einem parkenden Auto zusammen. Sein Auto wurde abgeschleppt. Zunächst reichte er die Kosten in Höhe von 246,76 Euro bei seiner Vollkaskoversicherung ein.

Als diese sich weigerte, für den Abschleppdienst aufzukommen, wandte er sich mit derselben Forderung an seinen Automobilclub. Als er auch hier ein "Nein" als Antwort bekam, ging er in die nächste Runde und erhob Klage. Seine Begründung: Er sei zuvor nicht von seinem Automobilclub über diese Einschränkung in der Dienstleistung informiert worden.

Das Amtsgericht München gab dem Automobilclub Recht. In diesem Fall hatte der Fahrer durch den übermäßigen Alkoholkonsum den Unfall verursacht und damit gegen seine Pflichten verstoßen. Gleichzeitig sei der Automobilclub dazu berechtigt, die Übernahme von Kosten seiner Mitglieder bei groß fahrlässigen und vorsätzlich herbeigeführten Unfällen auszuschließen. Es gäbe keinen Grund, die Einschränkung der Mitgliedschaftsbedingungen inhaltlich zu beanstanden. Wer Mitglied in einem Automobilclub wird, ist verpflichtet, sich über seine Rechte zu informieren.